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KfW-Förderung

Treppenlift kaufen: Nutzen Sie die KfW-Förderung

Jetzt modernisieren und heute schon an Morgen denken

Die KfW ist die größte deutsche Förder­bank und unterstützt alle, die ihr Zuhause voraus­schauend und komfor­tabel umbauen oder moder­nisieren wollen.

Mit der Förderung "Alters­gerecht Umbauen" können Sie Ihre Umbaupläne besonders günstig realisieren. Sie können Schwellen entfernen, Wände und Durch­gänge versetzen, die Küche und das Bad umbauen, Terrassen und Balkone gestalten und vieles mehr. Planen Sie schon jetzt lang­fristig, so dass Ihre Immobilie zu allen Lebens­situationen passt, egal ob Sie eine Familie gründen, im Alter so lange wie möglich unab­hängig leben wollen oder einfach nur Ihren Wohn­komfort oder Ihre Sicher­heit erhöhen möchten.

Und wenn Sie schon beim Umbauen sind, denken Sie auch an Ihren Energie­verbrauch. Mit den Förder­angeboten der KfW können Sie parallel zur Neuge­staltung Ihres Zuhauses eine ener­getische Sanierung durch­führen.

Treppenlift KfW Zuschuss, Treppenlfit Zuschuss Staat

Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Förderziel

Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt Menschen mit Behinderung oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch.Alternativ können natürliche Personen auch eine Zuschussförderung „EinbruchschutzInvestitionszuschuss“ (455-E) und „Barrierereduzierung Investitionszuschuss“ (455-B) aus dem Programm "Altersgerecht Umbauen" beantragen.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • ab 0,78 %  effektiver Jahreszins
  • bis 50.000 Euro Kredit je Wohnung, unabhängig von Ihrem Alter
  • für alle, die barrierereduzierend und einbruchsichernd umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen
  • ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430)
  • als Privatperson können Sie alternativ einen Zuschuss beantragen: für Barrierereduzierung (455-B) oder Einbruchschutz (455-E)

 

Das wird gefördert

  • Wege zu Gebäuden und Wohn­umfeld­maßnahmen
  • Eingangsbereich und Wohnungs­zugang
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Anpassung der Raum­aufteilung und Schwellenabbau
  • Maßnahmen an Sanitär­räumen
  • Orientierung, Kommu­nikation und Unter­stützung im Alltag
  • Schaffung von Gemeinschafts­räumen, Mehr­generationen­wohnen
  • barrierearme Umbau­maßnahmen in Wohnungen und Wohn­gebäuden, mit denen Sie den Standard "Altersgerechtes Haus"  erreichen
  • Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohn­raum können die Kosten der Umbau­maßnahmen gefördert werden, wenn diese im Kauf­vertrag gesondert ausgewiesen sind

 

Wer wird gefördert?

Wir fördern Sie - unab­hängig von Ihrem Alter - wenn Sie

  • eine Wohnimmobilie barriere­arm umbauen,
  • barrierearm umge­bauten Wohn­raum als Erst­erwerber kaufen oder
  • den Einbruchschutz Ihrer Immobilie erhöhen wollen.

 

Antragstellung

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Produkt ausschließlich über Finanzierungsinstitute (Banken, Sparkassen und Versicherungen), welche für die von ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag ist von Ihnen vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs-und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

 

Formulare

  • Beratungsformular zum Antrag - PDF
  • Merkblatt Alters­gerecht Um­bauen - PDF
  • Anlage zum Merkblatt Alters­gerecht Umbauen, technische Mindest­anforderungen und förderfähige Maßnahmen - PDF

Barrierereduzierung – Investitions­zuschuss 455-B

 

Förderziel

Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimatfördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Alternativ können Sie eine Kreditförderung im Produkt "Altersgerecht Umbauen -Kredit (Produktnummer 159)" beantragen. Darüber hinaus werden in „Altersgerecht Umbauen“ mit Investitionszuschüssen auch bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden zum Schutz vor Wohnungseinbruch gefördert. Die Förderbedingungen finden Sie im Merkblatt „Einbruchschutz Investitionszuschuss“ (455-E).

 

Das Wichtigste in Kürze

  • bis 6.250 Euro Zuschuss je Wohnung für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung
  • für alle, die Ihr Eigen­heim umbauen oder umge­bauten Wohn­raum kaufen
  • Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen und anschließend mit den Arbeiten starten
  • sofort Zuschuss­höhe erfahren

 

Was wird gefördert?

  • Wege zu Gebäuden und Wohn­umfeld­maßnahmen
  • Eingangs­bereich und Wohnungs­zugang
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Umgestaltung der Raum­aufteilung und Schwellen­abbau
  • Bad­umbau
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Schaffung von Gemein­schafts­räumen, Mehr­generationen­wohnen
  • barriere­arme Umbau­maßnahmen in Wohnungen und Wohn­gebäuden, mit denen Sie den Standard "Altersgerechtes Haus" erreichen

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Sie als Privatperson - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind,
  • Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­vereinbarung ab.)

 

Antragstellung

Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs-und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer-und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal. Bitte wählen Sie das Produkt „Altersgerecht Umbauen-Investitionszuschuss“ (455) und den/die Verwendungszweck/e aus dem Bereich „Barrierereduzierung“ aus (siehe Punkt „Förderfähige Maßnahmen“). Sie können für die Antragstellung im KfW-Zuschussportal auch einen Bevollmächtigten beauftragen. Sofern Sie auf eine Zusage verzichtet haben, können Sie einen neuen Antrag für das gleiche Vorhaben erst sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung in der KfW stellen. Einen neuen Antrag können Sie jederzeit stellen, wenn Sie ein anderes Gebäude umbauen oder an dem gleichen Gebäude andere Umbaumaßnahmen umsetzen.

 

Formulare

  • direkt zum Zuschussportal - HIER
  • Merkblatt Barrierereduzierung - Investitions­zuschuss - PDF

 

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