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Treppenlift Zuschüsse & Förderprogramme

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Clever sparen - Mithilfe von Zuschüssen bares Geld beim Kauf eines Treppenliftes sparen

Treppenlift Zuschüsse und andere Fördermöglichkeiten

Häufig sind ältere Menschen auf einen Treppenlift zur Überwindung von Stufen angewiesen, um auch noch im hohen Alter in ihren eigenen vier Wänden leben zu können. Die Anschaffung eines Treppenliftes ist mit Kosten verbunden, die jedoch nicht alleine getragen werden müssen. Bevor Sie sich für einen Treppenlift entscheiden, sollten Sie umfangreich über die verschiedensten Finanzierungsmöglichkeiten aufgeklärt worden sein.

Unsere Berater können Ihnen helfen, Zuschüsse für einen Treppenlift zu beantragen. Dabei spielt Ihre persönliche Situation eine wichtige Rolle. Auf unserer Webseite finden Sie schon vorab hilfreiche Tipps, wie Sie die Kosten für einen Treppenlift senken können: Durch Zuschüsse von Krankenkasse, Sozialamt und vieles mehr.

 

Als erste Maßnahme kann man sich an seine Krankenkasse wenden, die als Ansprechpartner für alle Belange gilt, die die Gesundheit und damit auch Ihre eigene Mobilität und Bewegungsfreiheit betreffen. Die Krankenkasse kann einen Treppenlift bezuschussen, wenn ein Pflegegrad beim Antragsteller vorliegt. Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau eines Treppenliftes mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 € beanspruchen. Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, ist sogar mehr möglich. Bei einem Ehepaar mit jeweils anerkannten Pflegegraden können insgesamt bis zu 8.000 € an Zuschüssen für die altersgerechte Wohnraumanpassung gewährt werden.

Falls Sie einen Pflegegrad besitzen oder einen Pflegegrad beantragen möchten, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung und folglich bei der Beantragung der Zuschüsse über die Krankenkasse. Falls Sie keinen Pflegegrad besitzen oder Ihnen keiner gewährt wird, gibt es noch andere Finanzierungshilfen für Ihren Treppenlift Kauf.

 

Wo und wie erhalte ich Zuschuss für einen Treppenlift?

Erhalten Sie eine genaue Übersicht, über welche Institutionen Sie bares Geld beim Kauf eines Treppenliftes sparen können. Unsere Kundenberater unterstützen Sie bei der Beantragung möglicher Fördermittel und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

 

Kostenlose Beratung vereinbaren

Zuschüsse & Förderungen auf einen Blick

  • 4.000 € Zuschuss über die Pflegekasse

Um den Zuschuss zu erhalten, ist die Einstufung in eine Pflegestufe erforderlich. Je nach Einstufung des Pflegeversicherten in einen der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 kann seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschuss von bis zu 4.000,- € in Abhängigkeit von der Maßnahmenhöhe gewährt werden. Darüber hinaus kann eine Vervielfachung des Zuschusses durch die Pflegekasse erfolgen, sofern mehrere pflegebedürftige Personen zusammenwohnen.

  • Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften oder Haftpflichtversicherungen zahlen bis zu 100% des Lifteinbaus, wenn die Mobilitätseinschränkung durch einen Unfall verursacht wurde. Wenn Sie zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall oder einem unverschuldeten Unfall in Ihrer Bewegung eingeschränkt sind, wenden Sie sich an Ihre Versicherung, um die Chancen der Kostenübernahme zu prüfen.

  • KfW-Programm " Barrierereduzierung - Investitionszuschuss - 455-B "

Regulär können ab dem Jahr 2022 Besitzer von Immobilien, wie auch Mieter unabhängig von Ihrem Alter eine Förderung für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren bei den KfW Banken beantragt werden, wenn im Bundes­haushalt 2022 wieder Mittel vorgesehen werden. Vor allem älteren Menschen und Familien soll dank dieses attraktiven Zuschusses der lange, barrierefreie Verbleib in den eigenen Räumlichkeiten zu vergleichsweise günstigeren Konditionen ermöglicht werden.

Dieses Programm ist nicht mit dem Zuschussprogramm der Pflegekasse kombinierbar.

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  • KfW-Förderkredit " Altersgerecht Umbauen - Kredit 159 "

Die Bankengruppen der KfW bieten mit Ihrem Förderkredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ zinsgünstige, langfristige Kredite für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, bei welchen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und auch der Wohnkomfort erhöht werden soll. Dieses Kreditprogramm ist unabhängig vom Alter des Antragsstellers. Ziel ist es, Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung zu sichern, aber auch für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität kommt dieser zugute.

Die Antragsstellung und Beratung erfolgt über Ihre Hausbank.

  • Sozialamt

Wenn alle vorangestellten Förderanträge von den entsprechenden Trägern abgelehnt wurden, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Voraussetzung dafür ist:
... dass der Betroffene nicht in der Lage ist, die eigenständige Finanzierung zu gewährleisten
... dass der Betroffene nicht kreditwürdig ist
... dass eine langfristige Nutzung des Liftsystems zu erwarten ist.

  • Weitere Möglichkeiten

Erfahren Sie nachfolgend, welche weiteren Trägergruppen Ihnen je nach Unfallhergang zu den Fördermaßnahmen anbieten können:

Unfallgeschädigte Personen:

  • Die Berufsgenossenschaften bei Schädigungen im Sinne von Arbeitsunfällen

Wegeunfälle / Berufskrankheiten:

  • Das Versorgungsamt
  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden

Kriegsopfer / Wehrdienstverletzte:

  • Die Hauptfürsorgestelle
  • Der Landeswohlfahrtsverband

Sonstige Förderprogramme gibt es zum Beispiel bei Stiftungen oder bei der Aktion Mensch.

  • Steuerliche Vorteile für den behindertengerechten Umbau

Wer als Steuerzahler einen behindertengerechten Umbau der eigenen Wohnräumlichkeiten vornehmen möchte, jedoch die Kosten nicht von der Krankenkasse ersetzt bekommt, der kann den entstandenen Aufwand auch in der eigenen Steuererklärung als sogenannte „Außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen.

Hierbei beteiligt sich das Finanzamt mit steuerlichen Vorteilen an den eigenen Finanzierungsvorstellungen. Selbiges gilt gleichermaßen, wenn im eigenen Haushalt beispielsweise ein behindertes Kind untergebracht ist und ein Umbau der Wohnung daher unumgänglich wird.

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