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Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2020

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2020 "Lieblingsplätze für alle"

Ein barrierefreies WC, ein Treppenlift, Sprechanlagen, eine Rampe am Eingang oder nur eine breitere Tür – oft sind es die kleinen Dinge, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen den Alltag erleichtern.

Mit dem Programm „Barrierefreies Bauen 2020“ werden Projekte mit Investitionen von bis zu 25.000 Euro gefördert, die bestehende Barrieren vor Ort abbauen. Dabei werden öffentliche Gebäude und Einrichtungen wie Freibäder, Museen, Sportstätten oder Seniorenbegegnungsstätten genauso wie Arztpraxen und Gastronomiebetriebe unterstützt. Die Zuwendungen werden an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Investoren ausgereicht

Investieren Sie in ein barrierefreies Sachsen und informieren Sie sich hier zu den Ansprechpartnern für das Förderangebot.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Für den Letztempfänger (z. B. Eigentümer der Einrichtungen, Betreiber der öffentlich zugänglichen Einrichtung) ist die Antragstelle der zuständige Landkreis / die zuständige kreisfreie Stadt.

Wer wird gefördert

Antragsteller und Erstempfänger der Zuwendung sind die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Zuwendungen an die Letztempfänger weiterreichen. Letztempfänger der Zuwendung sind Eigentümer öffentlich zugänglicher Einrichtungen sowie die Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen, sofern bei Baumaßnahmen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt.

Was wird gefördert

Die Förderung steht für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich, zur Verfügung. Davon umfasst ist beispielsweise auch der Gastronomiebereich.

Hier finden Sie die Verteilung der Fördermittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Haushaltsjahr 2020.

Frist / Dauer

Der Antrag auf Zuwendung muss bis 31. Januar 2020 bei der Bewilligungsstelle eingegangen sein.

 

Unter Amt24.de finden Sie alle Anträge und Formulare für Ihre zuständige Stelle.

Onlinenantrag und Formulare

 

 

Wir helfen Ihnen!

Planen Sie einen barrierefreien Zugang für Ihre Patienten, Kunden oder Gäste? Dann rufen Sie bei uns an. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richigen Liftsystems und unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln.

Kontakt aufnehmen

 

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